Ortsparteipräsidien
Die Ortspräsidentinnen und Ortsparteipräsidenten sind für die Leitung der jeweiligen Ortspartei zuständig. Sie repräsentieren und vertreten die Anliegen der Mitglieder derer Ortspartei im Kreisvorstand.
Die Ortspräsidentinnen und Ortsparteipräsidenten sind für die Leitung der jeweiligen Ortspartei zuständig. Sie repräsentieren und vertreten die Anliegen der Mitglieder derer Ortspartei im Kreisvorstand.